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BGH, 16.01.1953 - 2 StR 734/52 |
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Volltextveröffentlichung
- Wolters Kluwer
Rechtsmittel
Verfahrensgang
- BGH, 16.01.1953 - 2 StR 734/52
- BGH, 27.01.1953 - 2 StR 734/52
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (1)
- RG, 16.11.1934 - 4 D 1273/34
1. In welchem Umfange muß ein Urteil, das eine der in § 140 Abs. 2 StPO. (n. F.) …
Auszug aus BGH, 16.01.1953 - 2 StR 734/52
Wie der Senat schon wiederholt im Anschluß an die Rechtsprechung des Reichsgerichts (RGSt 68, 397) zu § 42 l erkannt hat, liegt ein Mißbrauch des Gewerbes oder Berufes nicht schon dann vor, wenn sich dem Täter aus Anlaß seiner Berufsausübung rein äußerlich die Möglichkeit eröffnet, bestimmte strafbare Handlungen zu begehen, die mit der ordnungsmäßigen Ausübung des Berufes an sich keinen inneren Zusammenhang haben, sondern nur, wenn der Täter unter bewußter Mißachtung der ihm gerade durch seinen Beruf oder sein Gewerbe gestellten Aufgaben seine berufliche oder gewerbliche Tätigkeit selbst dazu ausnutzt, um einen jenen Aufgaben zuwiderlaufenden Zweck zu verfolgen; die strafbare Handlung muß sich als Ausfluß der Berufstätigkeit selbst oder doch wenigstens als ein mit der regelmäßigen Gestaltung der Berufsausübung in Beziehung gesetztes Verhalten darstellen.